Formica polyctena


  • Völker sind meist polygyn. Die Koloniegründung wird durch Zweignestbildung vollzogen. Nach der Paarung kehren die Jungköniginnen wieder ins Mutternest zurück. Bei Königinnenüberschuss teilt sich die Kolonie und es entsteht ein mit dem Mutternest in Verbindung stehendes Tochternest. Die sozialparasitische Nestgründung ist bei F. polyctena eher selten (nur 5 %). Die Volkesgröße erreicht bis zu ca. 5 Mio. Arbeiterinnen mit bis zu 5000 Königinnen!

    Artenverzeichnis

    Familie
    Formicidae (Ameisen)
    Unterfamilie
    Formicinae (Schuppenameisen)
    Tribus
    Formicini
    Gattung
    Formica Linnaeus, 1758
    Untergattung
    Formica s.str. Linnaeus, 1758
    Art
    Formica polyctena Förster, 1850
    Deutscher Name
    Kahlrückige Waldameise
    Lebensraum/Heimat
    Von Iberien bis zum Baikal, etwa von 42° bis 61° nördlicher Breite, in Gebirgen bis ca. 1.000 Meter. Laub- und Nadelwälder jeglicher Art, Affinität zu Fichten. Dringt im Gegensatz zu F. rufa weiter ins Waldesinnere vor.
    Königinnen
    sozialparasitisch bei einer Serviformica Art (meist bei Serviformica fusca), auch Adoption und Zweignestbildung. Polygyn
    Arbeiterinnenunterkasten
    Nein, monomorph
    Nahrung
    Honigtau, Insekten
    Winterruhe
    Ja
    Schwärmzeit
    Mitte April - Ende Juni
    Aussehen/Färbung

    Arbeiterinnen: schwarze Gaster, roten Thorax und einen schwarz-rot gefärbten Kopf.

    Königinnen: kräftiger Körperbau, Kopfoberseite und Stirn schwarz, Wangen rotbraun, Rücken schwarz, Gaster glänzend schwarz; Thoraxunterseite, Propodeum, Schuppe und Schenkel rot/rotbraun gefärbt

    Puppen
    Kokonpuppen
    Körpergröße
    Königin: ca. 9 - 11 mm
    Arbeiterinnen: ca. 4 – 8,5 mm
    Männchen: ca. 9 - 11 mm
    Koloniegröße
    mehreren tausend Königinnen und mehreren Millionen Individuen
    Temperatur Arena/Nest
    keine Angabe
    Nestformen
    Ein Hügelnest aus verschiedenen Pflanzenmaterialien wird meist um einen Baumstumpf gebaut.
    Einschätzung der Haltungsschwierigkeit
    Diese Art gilt nach der Roten Liste als gefährdet und ist gem. $ 42 BNatSchG unter besonderen Schutz gestellt. Die Haltung ist verboten

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