Unsicher!? Formica sanguinea

  • Hi, ich halte jetzt seit 1 Jahr eine Kolonie Lasius niger und hab mich jetzt entschieden mir eine weitere Kolonie ( Formica sanguinea ) anzuschaffen.
    Ich habe jetzt die verschiedensten Infos über diese Art bekommen, frag aber trotzdem lieber noch einmal nach.


    Ich würde ganz gern mein Formicarium wie folgt aufbauen:
    - Waldboden + Lehm im ganzen Formicarium verteilt.
    - ein paar Stellen feucht halten


    Damit versuche ich zu bezwecken, dass die Ameisen sich einen Hügel im Formicarium bauen. Ist das so überhaupt möglich? Oder ist das zu gefährlich wegen der Einsturzgefahr oder wegen Schimmelbildung?


    Falls mein Vorschlag keine gute Idee ist, wie soll ichs anders bauen?


    Hält wer zufällig diese Art und weiß wie man das mit den Hügeln am besten hinbekommt?


    PS: Ich weiß, dass diese Art keine großen Hügel baut. Trotzdem möchte ich ihnen kein Künstliches Formicarium bieten, sondern eines, welches sie sich selber gestalten können.


    Anderes: Ich habe bisher keinen Verkäufer gefunden. ( entweder ich war zu langsam, oder es kam anderes dazwischen )
    Also wenn einer ne Queen über hat, ich würde Sie gerne kaufen. :winking_face:


    mfG Isy

  • Nur zur Info:


    Liste der einheimischen (dt) Arten


    "Liste einheimischer Arten, welche auf keinen Fall gefangen oder vernichtet werden dürfen !!!!!!


    ...


    Formica sanquinea


    ..."


    Das wird wohl der Grund sein, warum du keinen Verkäufer gefunden hast.
    Mehr brauch ich nicht hinzuzufügen...


    markkus

    Wer A sagt, muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war. Bert Brecht
    Man wird nicht dadurch besser, dass man andere schlecht macht. Heinrich Nordhoff
    Der Kluge läßt sich belehren, der Unkluge weiß alles besser.

    Einmal editiert, zuletzt von markkus ()

  • ... nicht zu den besonders geschützen Arten...


    Dennoch gibt es doch auch geschütze Arten, oder?


    Wenn ja, was ist mit denen? Dürfen diese zur Haltung eingefangen werden?

    Wer A sagt, muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war. Bert Brecht
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  • Wenn sie besonders geschützt sind NEIN.


    Ich zitiere hier mal Smaug


    Formica sanguinea gehört als EINZIGE hügelbauende Waldameise nicht zu den besonders geschützten Arten.


    gruß
    benai

    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!



    Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen.


    Wichtig ist, dass man nicht aufhört zu fragen.


    Wie zahlreich sind doch die Dinge, derer ich nicht bedarf.

  • Ja... hab ich doch alles verstanden... wollte nur wissen, was mit Arten ist die NICHT BESONDERS geschützt, aber dennnoch geschützt sind, ist !?!


    Smaugs Post hab ich schon verstanden... keine Angst


    markkus

    Wer A sagt, muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war. Bert Brecht
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  • oh, sorry.


    Die nicht besonders geschützt sind, aber dennoch unter schutzt stehen darf man normal fangen udn vernichten.


    Aber deren Haltung sollte man sich gut überlegen.


    gruß
    benai

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    Wichtig ist, dass man nicht aufhört zu fragen.


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    Einmal editiert, zuletzt von benai ()

  • rote liste ist lustig... Formica Sanguinea ist keines falls bedroht geschweige denn muss man es befürchten.
    Bezüglich der Hügelbauenden Waldameise, sie ist keine Hügelbauende Waldameise ...
    wo her habt ihr diese Informationen? Ich hab schon aber Hunderte Formica Nester gesehen aber bauen außerhalb des Nestes tun sie so gut wie nichts...
    Wald ähnlich würde ich den Boden auch gestallten aber das dürfte nicht Aufwendig sein da die Art an sich nicht sehr anspruchsvoll ist. Ein Sandiger Boden reicht oft aus.
    Viel Platz wäre empfehlenswert wenn nicht gar mal später ein Schlauchsystem da die Art auch in der Natur gern größere Strecken zurück legt.
    Das die Art kaum angeboten wird liegt daran das sie extrem<- schwer zu finden sind.
    In den Kolonien sitzen die Queens Meter tief im Boden. Es besteht nur eine Chance sie beim Schwarmflug zu erwischen.
    Und da sie nicht alleine gründen können, muss man in dem Fall Puppen bei geben. Allerdings reicht es hierbei von der eigenen Art, also fusca Puppen müssen nicht vertreten sein.
    Die Art ist an sich sehr interessant. Man kann kleine Raubzüge gestallten. Die Art lässt sich auch extrem gut mit Brut von anderen Arten z.B. Lasius, Myrmica etc Füttern.

  • @ ohrene:


    Die Deutsche Ameisenschutzwarte e. V. ist da aber ganz anderer Ansicht als du. Sie bezeichnet Formica sanguinea als Hügel bauende Waldameise, wie du dem folgenden Zitat entnehmen kannst:


    Zitat

    Jetzt zählen die Hügel bauenden Waldameisen mit Ausnahme von Formica (Raptiformica) sanguinea wieder zu den besonders geschützten Tierarten.

  • Naja, so wie ich das sehe, braucht Formica sanguinea irgendeine Serviformica Art zur initialen Ansiedlung. Da, soweit ich das sehe, alle Serviformica Arten nicht zu den Hügel bauenden Waldameisen gehören, wird Formica sanguinea wohl auch prima ohne Hügel leben können.
    Denke mal, dass sie Hügel baut, wenn Nestmaterial (in Nadelwäldern) zur Verfügung steht. Und eben keine baut wenn sich das Wirtnest auf irgendwelche Wiesen oder sonstwo befindet.

  • hmm alles etwas kompliziert :winking_face:
    also darf man Sie halten aber geschützt sind Sie trotzdem etwas? xD
    bin da glaub ich bissl durcheinander gekommen sry :winking_face:


    Das die Formicas überhaupt auf der roten Liste stehen^^ die siehste bei uns in jedem Wald



    lg Isy

  • Einen gewissen Schutzstatus genießens ehr viele Ameisenarten, aber besonders geschützt sind Raptiformica nicht, und du darfst sie verkaufen, kaufen, und halten wie du willst. Ausserdem sind sie, wie ohrene bereits gesagt hat, nun wirklich nicht selten.


    Zitat

    Die Deutsche Ameisenschutzwarte e. V. ist da aber ganz anderer Ansicht als du.


    Das heißt nicht dass ihre Ansicht richtiger ist als seine :winking_face: Und Raptiformica als hügelbauende Waldameise zu bezeichnen halte ich schon für weit hergeholt, da baut Lasius niger ja größere Hügel :winking_face:

  • Formica sanguinea wird sicherlich nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten zu den Hügel bauenden Waldameisen gezählt - auch wenn die Hügel nicht so riesig sind wie z. B. bei Formica rufa oder F. polyctena. Wenn Lasius niger eine Waldameise wäre, würde sie wahrscheinlich auch dazu gehören. Aber weil sie keine ist, hinkt der Vergleich.


    Und wenn einige Leute mit der Ameisenschutzwarte Schwierigkeiten haben, ist das nicht mein Problem.

  • Zitat

    Die Art ist an sich sehr interessant. Man kann kleine Raubzüge gestallten. Die Art lässt sich auch extrem gut mit Brut von anderen Arten z.B. Lasius, Myrmica etc Füttern.

    Diese Aussage kann ich weder verstehen, nachvollziehen noch für sinnvoll erachten...


    Wieso wird eine Art als "gut" bewertet, weil sich sich mit Brut anderer Arten füttern lässt?
    Weder die Handlung selbst noch diese Eigenschaft hat irgendeinen logischen Sinn, noch praktische Vorteile... Im Gegenteil: wer bitte verfüttert den Nachwuchs seiner mühsam gehalteten Kolonien? Das die fremde Brut aus der Natur stammt, will ich keinem Halter unterstellen... so rücksichtslos wird ja wohl keiner sein... hoffe ich!



    Mindestschutz - besonders Geschützt:
    nach meiner Auffassng geniessen alle wildlebenden Tiere einen sogenannten Mindestschutz... sie dürfen nicht grundlos gestört oder gejagt noch ihre Lebensstätten grundlos ge- zerstört werden... BNatSchG §41Mindestschutz
    Der Mindestschutz beinhaltet kein Handels-, Haltungs- oder Tötngsverbot... er regelt vielmehr den vernünftigen Umgang mit wildlebenden Tieren! Nach meiner Auffassung untersagt er allerdings das Öffnen von Ameisennestern zur Brutentnahme (ohne vernünftigen Grund!!)


    Für einige Arten kann dieser Schutz verschärft werden und ua nach §42 besonders geschützte Arten in die entsprechenden Listen aufgenommen werden. Hier gilt unter anderem ein absolutes Besitzverbot und Handelsverbot, die Brutstätten sind nicht anzutatschen oder zu beeinträchtigen und Tiere nicht zu töten. (Ausnahmegenehmigungen möglich)



    Grundlegend wird die Gattung Formica als Waldameisen bezeichnet. Diese Gattung ist zZ jedoch in Untergattungen geteilt: Serviformica, Raptiformica und Formica (als Untegattung von Formica)
    NmW wird nur die Untergattung Formica als hügelbauende Waldameise bezeichnet und geniesst den besonderen Schutz.
    Ich hoffe aber, zB Wisemann kann hierzu genaueres sagen!!

  • Zu den hügelbauenden Waldameisen zählen die Untergattungen


    Raptiformica ist nur durch eine Art vertreten - nämlich Formica sanguinea. Und sie ist auch die einzige Art, die nicht besonders geschützt ist.


    Dass diese Tatsache so unbekannt ist, wundert mich doch sehr. Schließlich wurde dieses Thema schon mehrmals im Forum abgehandelt. Hier nochmal der Link, damit auch die letzten Unwissenden endlich Bescheid wissen:


    http://www.ameisenschutzwarte.de/forum/viewtopic.php?t=113

  • Den Mindestschutz nach Bundesnaturschutzgesetz genießen alle frei lebenden Tier- und Pflanzenarten.


    Jeder darf von solchen Tieren und Pflanzen einzelne Tiere (bei Ameisen wohl auch Völker) aus der Natur entnehmen und z.B. im Terarium halten.


    Will jemand grösere Anzahlen aus der Natur entnehmen um sie zu verkaufen also Handel damit betreiben, braucht er eine Genehmigung von der zuständigen Naturschutzbehörde.


    "Besonders geschützte" Arten darf man unter keinen Umständen sich aneignen, halten, im Freien Stören, ihre Nester, Brut usw. zerstören.
    Für "vernünftige Zwecke", z. Beispil Forschung, kann man auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erhalten.


    Auch die Ameisenschutzwarte, die "besonders geschützte" Waldameisen umsiedelt um sie vor Baumaßnahmen usw. zu retten, mus dafür eine Ausnahmegenehmigung haben.


    Formica sanguinea ist nicht "besonders geschützt". Man darf ein einzelnes Volk oder eine Königin an sich nehmen.


    Der Ameisenhändler, der größere Anzahlen an Völkern anbietet, muss dafür eine Sondergenehmigung vorweisen können.


    Niemend wird etwas dagegen sagen wenn ich, Antguy, ein F. sanguinea-Volk einfange und an einen Freund abgebe, auch verkaufe. Würde ich Dutzende Völker anbieten, wäre das genehmigungspflichtig.


    mfG Antguy

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