Ab Anfang 2005 zählen die Hügel bauenden Waldameisen mit Ausnahme von Formica (Raptiformica) sanguinea wieder zu den besonders geschützten Tierarten. Die Arten der Untergattungen Formica sensu stricto und Coptoformica sind ohne Berücksichtigung ihrer Zugehörigkeit zur entsprechenden Untergattung alphabetisch aufgelistet worden.
Formica aquilonia (Alpenwaldameise)
Formica bruni
Formica exsecta (Große Kerbameise)
Formica foreli
Formica forsslundi
Formica lugubris (Gebirgs-Waldameise)
Formica polyctena (Kahlrückige Waldameise)
Formica pratensis
Formica pressilabris
Formica rufa (Rote Waldameise)
Formica truncorum (Strunkameise)
Formica uralensis (Uralameise)
Allen anderen Ameisenarten kommt nach § 41 BNatSchG nur ein so genannter Mindestschutz zu. Für die besonders geschützten Tierarten ist dieser allgemeine Schutz erweitert worden (§ 42 BNatSchG). Auch dies ist leider nur ein relativer Schutz und kein Totalschutz, d. h. es besteht natürlich die Möglichkeit zu Ausnahmen (§ 43 BNatSchG).
Nachzulesen unter: http://www.ameisenschutzwarte.de/forum/viewtopic.php?t=113
Zu den Hymenoptera (Hautflügler) gehören außer den Ameisen noch folgende besonders geschützte Arten:
Apoidea spp. (Bienen und Hummeln - alle heimischen Arten)
Bembix spp. (Kreiselwespen - alle heimischen Arten)
Cimbex spp. (Knopfhornwespen - alle heimischen Arten)
Vespa crabro (Hornisse)
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