Na wenn du es nicht wissen konntest bist du natürlich fein raus. Es ging ja nur um den Fall, dass man dir Fahrlässigkeit unterstellen kann... und dann schützt dich Unwissenheit vor Strafe nicht, frag ruhig deinen Rechtsberater. Aber am Ende fährt dir eh keiner in den Karren... wo kein Kläger, da kein Richter
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