Änderung im Flohmarkt

  • Ab sofort werden Antworten auf Gebote und Gesuche nicht mehr freigeschaltet. Der Handel soll zukünftig ausschließlich via PN, E-Mail, ICQ etc. abgewickelt werden. Ausnahmen hiervon sind Beiträge, die der User, welcher die Anzeige aufgegeben hat, selbst erstellt hat.


    Der Leitfaden für den Flohmarkt wurde entsprechend aktualisiert.

  • Ab heute ist der Handel nur noch mit 2 Gründerköniginnen/Kolonien pro Kalendermonat zulässig (also maximal 2 Gebote, 2 Gesuche oder 1 Gebot und 1 Gesuch). Ob dies mit einer oder zwei Anzeigen passiert, bleibt den Mitgliedern überlassen.


    Begründung:
    Das Team sah sich nach kontroverser Diskusson gezwungen, diese Verschärfungen im Flohmarkt vorzunehmen, weil von der Deutschen Ameisenschutzwarte erhebliche Kritik geübt wurde. So wurde von Prof. Buschinger bemängelt, dass offenbar in großen Mengen aus der Natur entnommene Ameisen gehandelt werden. Dies ist gem. § 41 BNatSchG verboten, soweit nicht ein gewerbsmäßiger Händler eine Ausnahmegenehmigung zum Sammeln der Tiere hat.
    Die Beschränkung auf den Handel mit 2 Gründerköniginnen/Kolonien pro Kalendermonat soll dazu führen, dass Entnahmen im großen Stil aus der Natur mit dem Ziel der Bereicherung eingeschränkt werden. Auch soll durch diese Regelung der gewerbsmäßige Handel allgemein erschwert werden.

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