Hi Leute, das hat mal gar nix mit ameisen zu tun ich weis aber nicht wen ich sonst fragen sollte, also passendes forum spuckt google nicht aus also frag ich euch mal.... Kann mir jemand diesen Text mal in einem Deutsch wiedergeben das ich verstehe:
Die Unterrichtszeit beträgt im ersten Jahr acht Jahreswochenstunden
und im zweiten Jahr zehn Jahreswochenstunden. Das Sozialpädagogische
Seminar wird mit der Prüfung zur "Staatlich anerkannten
Kinderpflegerin" abgeschlossen und stellt damit die für die
Erzieherausbildung erforderliche berufliche Erstausbildung dar.
Zwischen
der sozialpädagogischen Einrichtung und der Erzieherpraktikantin oder
dem Erzieherpraktikanten wird ein Vertrag geschlossen, der von der
Fachakademie genehmigt wird. Zur Genehmigung kann ein Vertrag nur
kommen, wenn er die formalen Vorgaben des Vordrucks erfüllt, das
Formblatt " Ziele und Inhalte des Erzieherpraktikum" ausgefüllt und
abgegeben wurde und die Verpflichtungszusage unterschrieben wurde.
Darüber
hinaus ist ein Vertrag aus berufspolitischen Gründen nur
genehmigungsfähig, wenn er einen Mindestlohn ausweist. Dieser beträgt
zur Zeit 205.- € im SPS 1 und 255.- € im SPS 2 (Stand 2007).
Meine Interpretation wäre es gibt im ersten jahr 205€ cash und im zweiten 255 cash oder???????
Danke Abimelech