Hilfe bei Interpretation

  • Hi Leute, das hat mal gar nix mit ameisen zu tun ich weis aber nicht wen ich sonst fragen sollte, also passendes forum spuckt google nicht aus :grinning_face_with_smiling_eyes: also frag ich euch mal.... Kann mir jemand diesen Text mal in einem Deutsch wiedergeben das ich verstehe:
    Die Unterrichtszeit beträgt im ersten Jahr acht Jahreswochenstunden
    und im zweiten Jahr zehn Jahreswochenstunden. Das Sozialpädagogische
    Seminar wird mit der Prüfung zur "Staatlich anerkannten
    Kinderpflegerin" abgeschlossen und stellt damit die für die
    Erzieherausbildung erforderliche berufliche Erstausbildung dar.

    Zwischen
    der sozialpädagogischen Einrichtung und der Erzieherpraktikantin oder
    dem Erzieherpraktikanten wird ein Vertrag geschlossen, der von der
    Fachakademie genehmigt wird. Zur Genehmigung kann ein Vertrag nur
    kommen, wenn er die formalen Vorgaben des Vordrucks erfüllt, das
    Formblatt " Ziele und Inhalte des Erzieherpraktikum" ausgefüllt und
    abgegeben wurde und die Verpflichtungszusage unterschrieben wurde.

    Darüber
    hinaus ist ein Vertrag aus berufspolitischen Gründen nur
    genehmigungsfähig, wenn er einen Mindestlohn ausweist. Dieser beträgt
    zur Zeit 205.- € im SPS 1 und 255.- € im SPS 2 (Stand 2007).

    Meine Interpretation wäre es gibt im ersten jahr 205€ cash und im zweiten 255 cash oder??????? :think:


    Danke Abimelech

  • Also wenn ich das richtig sehe willst du ein 2jähriges Praktikum machen, damit "Staatlich anerkannte Kinderpflegerin" werden und hinterher ne Ausbildung zur Erzieherin machen? Kommt das so in etwa hin? Dann würde ich den Text so lesen:


    Im ersten Jahr 8 Stunden die Woche, im zweiten Jahr 10 Stunden die Woche Unterricht zusätzlich zum Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Danach bist du "Staatlich anerkannten Kinderpflegerin" und darfst die Ausbildung zur Erzieherin machen. Der Spaß geht erst los, wenn der entsprechende Vertag mit der Einrichtung geschlossen wurde und der kommt nur dann zustande, wenn du das von der Fachakademie beantragt hast, d.h.: alle Formulare richtig ausgefüllt hast, die auf dem Vordruck genannten Voraussetzungen besitzt und den Vertrag mit der Einrichtung unterschreibst, in der du Praktikum machst. In einem solchen Vertrag muss auch ein Mindestlohn stehen (205,-€ im ersten, 255,-€ im zweiten Jahr des Praktikums)

    • Offizieller Beitrag

    Liegt wohl daran nef, dass im Text steht:


    Zitat

    Seminar wird mit der Prüfung zur "Staatlich anerkannten
    Kinderpflegerin" abgeschlossen


    Aber ich vermute, dass der Text einfach allgemein gehalten wurde und deswegen überall die weibliche Form verwendet wurde. Oder ist Abimelech vll doch eine Frau, die sich als Mann ausgibt?^^

    • Offizieller Beitrag

    Warum schockieren?
    Wir sind doch keine Frauenfeinde :winking_face:
    Wäre nur komisch gewesen, weil in deinem Profil eben "männlich" steht. Und männliche Frauen find ich jetzt nicht so dolle^^
    Warum fangen eigentlich alle meine Absätze mit "W" an? :frage:


    Aber ich denk mal joey hat das ganz gut aus Bürokratendeutsch in unsere Sprache übersetzt. Musste den Text auch zweimal lesen um zu verstehen um was es eigentlich genau geht. Ich wusste gar nicht, dass es 2-jährige Praktika gibt...

  • Solche Praktika braucht man meistens für sämtliche pädagogischen Ausbildungen und Studiengänge... eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit macht nur drei Jahre Ausbildung, bei Erziehern dauert sie bis zu 5 :grinning_squinting_face: kannste mal sehen, wie gefährlich Kinder sind.

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