Zu einer Frage in der shoutbox:
[27.12., 10:26]PierreEitel: mal eine Frage: ist es erlaubt, einen Schlauch im Garten zu verlegen? (damit die Attas sich alles selbst schneiden)
Bundesnaturschutzgesetz, hier „Ausbringen … gebietsfremder Arten in der freien Natur…“
Das Bundesnaturschutzgesetz dürfte eine Antwort enthalten, zumindest sinngemäß, auch wenn der Bundestag damit, hmm..., wohl überfordert wäre, für jede Schnapsidee (wie etwa das Freilassen von Blattschneidern) eigene §§ ins Gesetz zu basteln.
http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/index.html
§ 40 Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten: http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__40.html
(4) Das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. Künstlich vermehrte Pflanzen sind nicht gebietsfremd, wenn sie ihren genetischen Ursprung in dem betreffenden Gebiet haben. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten der Mitgliedstaaten nicht auszuschließen ist.
Ohne Genehmigung einer Naturschutzbehörde ist es also verboten.
Die Entscheidung darüber, ob eine Gefährdung auszuschließen ist, trifft nicht der Antragsteller, sondern die Behörde.
Lg antguy
PS: Ich kenne die Realität nur zu gut. Daher beantworte hier nur die Frage von PierreEitel, ohne mich weiter zu engagieren.