Mal wieder: BNG – Bundesnaturschutzgesetz

  • Zitat: [28. Dezember 2014, 21:29]PierreEitel: hab wieder einige Tetramorium bicarinatum Kolonien zum Verkauf und sehr viele Einheimische


    Auch wenn es allenfalls mittelbar mit dem BNG zu tun hat: Tetramorium bicarinatum ist eine Pest-Ant, was Sie sicher wissen.
    Ich hoffe nur, dass Sie ihre Kunden darauf hinweisen!
    Z. B. http://www.ameisenforum.de/art…ramorium-bicarinatum.html
    http://itp.lucidcentral.org/id…ramorium_bicarinatum.html
    und viele andere Quellen.


    In Warmhäusern mit Pflanzen (Bot. Gärten, Gärtnereien, Zoos und auch in privaten, geheizten Wintergärten) hat T. bicarinatum ideale Lebensbedingungen.
    In ihrer Lebensweise hat T. bicarinatum sehr große Ähnlichkeit mit der Pharaoameise: Polygyn und polydom, Kopula im Nest, sehr rasche Vermehrung, sehr vielseitig in der Nistplatzwahl, Teilvölker sehr mobil, nutzt viele Nahrungsquellen.


    Zitate: [28. Dezember 2014, 22:38]PierreEitel: jo, die betreiben Inzest.
    [28. Dezember 2014, 22:20] Barristan: Züchtest Du die aus deiner Kolonie selber? :grinning_face_with_smiling_eyes:

    „Inzest“ ist eine verbreitete, aber leider nicht richtige Bezeichnung: Inzest bedeutet sexuellen Umgang zwischen nahe verwandten Menschen und ist als solcher moralisch verwerflich und juristisch ein strafbarer Tatbestand, auch wenn dabei meistens kein Nachwuchs entsteht (zum Glück!).


    „Inzucht“ ist die tatsächliche Fortpflanzung unter m. o. w. nahe verwandten Tier- bzw. Pflanzen-Individuen. Kommt bei manchen Arten (auch Ameisen) regelmäßig von Natur aus vor.
    Bei polygynen Ameisenarten mit Begattung im oder nahe dem Nest sind die jungen Geschlechtstiere nicht notwendigerweise nahe miteinander verwandt oder gar Geschwister: Die Mütter (Königinnen) sind oft unterschiedlicher Herkunft und/oder von unterschiedlichen zugeflogenen Männchen begattet worden. Die Folge ist eine mehr oder auch weniger nahe Verwandtschaft unter den Tieren, die man mit dem „Inzuchtkoeffizienten“ beschreiben kann.


    Ich wünsche ein gutes Jahr 2015.
    Antguy

  • Antguy ist es nicht so, dass alle exotichen Ameisen pest-ants laut Meinung eines gewissen Ameisenforschers sind, dessen Meinungen du voll und ganz vertrittst?


    Ich zitiere:


    "!!! EINHEIMISCHE HAUSAMEISEN SIND KEINE SCHÄDLINGE per se !!! - Sie nutzen nur Baufehler bzw. Bauschäden zur Anlage ihrer Nester. Dies ist anders bei Exoten wie Pharaoameise, Pheidole spp. usw.. "


    pest ist ja der Englische Begriff für Schädling...


    Laut dem Zitat sind alle Exoten Schädlinge per se...


    Warum sollte er es also extra erwähnen, wenn laut deiner Ansicht nach eh alle exotischen Ameisen pest ants sind?


    Da man ja anscheinend den Begriff pest-ant so inflationär verwendet, sollte man evtl. neue Begriffe wie: mega pest-ant, super pest-ant, is pest-ant, pegida pest-ant usw. einführen :smiling_face:

  • Hallo zusammen,


    möchte nur kurz etwas einwerfen bzw vorne weg nehmen, da es mir so scheint als wenn sich die Gemüter der Beteiligten etwas erhitzen. :grinning_squinting_face:



    Ich weiß das es sich bei diesem Thema um reinstes Dynamit handelt daher bitte ich euch, bleibt sachlich ohne zu viel in die Beiträge anderer rein zu interpretieren.


    Würde mich freuen wenn ihr weiterhin diskutiert auf einer respektvollen Ebene, sodass ich am Ende niemand persönlich angegriffen fühlt.
    Ich selbst kann leider nur gefährliches Halbwissen zu dem Thema beisteuern, was die Debatte nur unschön beeinflussen würde. :lachen:


    Da ihr ja bekanntermaßen zu den aktiven Mitgliedern (schon langfristig oder seit kurzem) zählt wäre es sehr schade wenn sich
    ein Beteiligter gekränkt fühlt.


    Vielen Dank für euer Verständnis, hoffe das mit meinem Beitrag die Diskussion kein Ende nimmt. :winking_face:


    Gruß


    Bojan

  • Zitat

    Zitat: Antguy ist es nicht so, dass alle exotichen Ameisen pest-ants laut Meinung eines gewissen Ameisenforschers sind, dessen Meinungen du voll und ganz vertrittst?
    Ich zitiere:
    "!!! EINHEIMISCHE HAUSAMEISEN SIND KEINE SCHÄDLINGE per se !!! - Sie nutzen nur Baufehler bzw. Bauschäden zur Anlage ihrer Nester. Dies ist anders bei Exoten wie Pharaoameise, Pheidole spp. usw.. "


    Sehr geehrter Barristan,


    Sie übersehen, dass es bei meiner Signatur im Forum der DASW um HAUSAMEISEN geht, und Sie fälschen meine Aussage ab, so dass sie nicht nur die wenigen in D als Hausameisen auftretenden exotischen Arten betrifft, sondern nach Ihrer Fehldeutung „alle exotischen Ameisen“.
    Meine Aussage basiert auf weit über 1.000 (Gratis-)Beratungen von Haus- und Wohnungsbesitzern bzw. Mietern, die sich wegen lästiger bzw. schädlicher Ameisen im Haus an die DASW bzw. direkt an mich gewandt oder ihre Probleme in einem der Foren zur Diskussion gestellt haben.
    (u. a. auch hier im ACafe: Dringend Hilfe zur Bestimmung von Ameisen in der Wohnung benötigt )
    ---
    Leser, die sich informieren möchten, auf welche Weise Barristan sich zu meiner Person und meinen Tätigkeiten in Ameisenforen äußert, seien ausdrücklich auf seinen Blog hingewiesen, Kategorie http://Link entfernt/?cat=5 .


    Bildet Euch bitte selbst ein Urteil, und legt Euch die Frage vor, weshalb der Unterzeichnete wenig Motivation verspürt, noch hilfreiche Beiträge zu liefern in Ameisenforen, wo Barristan unter jedem Beitrag seinen Blog „crazy ants“ verlinken darf.


    Antguy (Prof. Dr. A. Buschinger)


    Allen normalen Usern wünsche ich einen Guten Rutsch und ein gesundes Neues Jahr!

    2 Mal editiert, zuletzt von Antguy () aus folgendem Grund: Wieder freigeschaltet, Klarnamen entfernt

  • Das tut mir sehr leid, wenn ich Sie da missverstanden habe, ich dachte, dass "Dies ist anders bei Exoten..." allgemein auf die exotischen Ameisen bezieht, aber da habe ich mich wohl getäuscht. Wobei man natürlich immer noch darüber reden könnte, warum jetzt einheimische Hausameisen keine Schädlinge sind, nur weil sie ihn vorgeschädigtem Baumaterial nisten. Wenn eine Art im Haus nistet, wird sie wohl als Schädling gelten, egal wie und wo sie letztlich ihre Nester anlegt.


    Aber ich stimme Ihnen voll und ganz zu, die Leute sollen sich ein Bild machen, aber bitte auch auf die ganzen verlinkten Forenbeiträge klicken und vor allem diese durchlesen, nur dann kann ein umfassendes Bild entstehen.

  • Um einmal zum Kernthema zurückzufinden: Die ursprüngliche Frage, nämlich ob es verboten wäre seine Atta etc. im Garten Blätter schneiden zu lassen, ist meiner Ansicht nach noch lange nicht geklärt. Würde man nämlich das angesprochene Gesetz so deuten, dann wäre es auch verboten exotische/nicht heimische Pflanzen im Garten ohne Genehmigung auszubringen. Wenn ich mir dann einmal so die Gärten in Deutschland anschaue (in Österreich oder der Schweiz dürfte es nicht anders sein), so dürfte das Wenigste dort der einheimischen Flora entsprungen sein. Verstoßen jetzt also nahezu alle Gartenbesitzer gegen das Gesetz? Man könnte argumentieren, dass die Ameisen schwerer zu "bändigen" wären, allerdings sollte man das Potenzial zur Ausbreitung von Pflanzen nicht unterschätzen. Schlussendlich würden wohl selbst Juristen keine klare Antwort geben können, das dieses Gesetzt Interpretationsspielraum lässt, und es wohl augenscheinlich auch noch keinen Präzedenzfall gibt.


    Bevor wieder das große Geheule losgeht: Obiges bezieht sich rein auf die Ausgangsfrage, meine persönliche Meinung zu dieser Thematik habe ich ja schon in einem vorherigen Beitrag Kund getan.


    Liebe Grüße,
    Diffeomorphismus

  • Wobei bei Pflanzen gibt es ja die Ausnahme


    "Künstlich vermehrte Pflanzen sind nicht gebietsfremd, wenn sie ihren genetischen Ursprung in dem betreffenden Gebiet haben"



    Daher dürftest Du dir auch z. B. eine Bananenpflanze in den Garten setzen, solange die in Deutschland (oder vermutlich auch in der EU) nachgezüchtet wurde.


    Es gibt halt zu viele Gartenbesitzer, die ihren Garten jährlich mit allen möglichen exotischen Pflanzen (auf die natürlich auch alles zutrifft, was im Infektionsthread steht) ausstatten (ja auch ich zähle dazu ^^).

  • Irgendwie kommt mir das ganze so vor als wenn man versucht einen stecknadelgroßen Riss an der Seitenwand eines Eimers abzudichten. Man vesucht mit aller Macht zu verhindern, dass durch diesen kleinen Riss Wasser ausläuft. Dass der Eimer noch andere solche Risse hat, interessiert wenig, denn es geht ja nur um den eigenen kleinen Riss, den will man abdichten, die anderen Risse interessieren einen daher nicht.


    Nur am Ende ist man so auf diesen kleinen Riss fixiert, dass man gar nicht gemerkt hat, dass der Eimer gar keinen Boden hat und das Wasser daher ungehindert auf den Boden läuft.

  • Zunächst: Danke an ice_trey dafür, dass mein Beitrag wieder on gestellt wurde.
    Ganz verstehe ich allerdings nicht, weshalb der Realname des Blogschreibers getilgt wurde (er ist ohnehin im Impressum des Blogs nachzulesen). Die Forenrichtlinien kenne ich. Doch warum darf Barristan seinen Blog verlinken, so dass mein Realname (via Forum indirekt) angezeigt wird? Vielleicht weiß Herr Barristan darauf eine Antwort, hat er sich doch wiederholt auch ausgiebig mit dem Thema „Doppelmoral“ befasst? (Oder war das Diffeomorphismus?)


    Von Barristan in der shoutbox verlinkt: http://www.ameisenforum.de/343548-post334.html
    Das finde ich noch heute „zum Schmunzeln“. Inzwischen weiß man, dass solche Schnitzer ihren Ursprung oft in der Autokorrektur von Handys & Co haben. Dennoch halte ich es für eine akzeptabel nette Methode, User darauf hinzuweisen, welchen Blödsinn sie schreiben, und dass das für Leser oft eine Zumutung ist. Der User (und andere Leser) können das in Zukunft ja vermeiden, und gut ist’s. :face_with_rolling_eyes:


    Barristan (Post # 26):

    Zitat

    Das tut mir sehr leid, wenn ich Sie da missverstanden habe, ich dachte, dass "Dies ist anders bei Exoten..." allgemein auf die exotischen Ameisen bezieht, aber da habe ich mich wohl getäuscht. Wobei man natürlich immer noch darüber reden könnte, warum jetzt einheimische Hausameisen keine Schädlinge sind, nur weil sie ihn vorgeschädigtem Baumaterial nisten. Wenn eine Art im Haus nistet, wird sie wohl als Schädling gelten, egal wie und wo sie letztlich ihre Nester anlegt.

    Das tut mir sehr Leid, dass Sie mich noch immer missverstehen:
    „EINHEIMISCHE HAUSAMEISEN SIND KEINE SCHÄDLINGE per se“ Sie übersehen das „per se“ ! Lasius brunneus (die häufigste Hausameise) ist eine der häufigsten einheimischen Ameisen, unschädlich und sicher wichtig im Naturhaushalt. In „gesunder“ Bausubstanz wird sie auch nicht schädlich. Nur wenn sie schadhafte Bausubstanz bezieht, wird sie als Schädling empfunden, und gerne mit viel Gift bekämpft. Dagegen wendet sich meine Signatur.
    – Pharaoameisen als Beispiel für exotische Schadameisen kommen bei uns im Freiland überhaupt nicht vor (kurzfristige Ausnahmen im Sommer), treten aber auch in gesunder Bausubstanz als Schädlinge auf. In den Außertropen sind sie also Schädlinge und nichts als Schädlinge. Ich hoffe, dass ich mich nun verständlich ausgedrückt habe.


    Diffeomorphismus (Post # 27):

    Zitat

    Würde man nämlich das angesprochene Gesetz so deuten, dann wäre es auch verboten exotische/nicht heimische Pflanzen im Garten ohne Genehmigung auszubringen. Wenn ich mir dann einmal so die Gärten in Deutschland anschaue (in Österreich oder der Schweiz dürfte es nicht anders sein), so dürfte das Wenigste dort der einheimischen Flora entsprungen sein. Verstoßen jetzt also nahezu alle Gartenbesitzer gegen das Gesetz?

    Ich denke, hier geht es um Ameisen? – Meines Wissens (aber ich bin darin kein Fachmann) gibt es auch für exotische Pflanzen Prüf- und Zulassungsverfahren.
    Doch ich zitiere aus dem Startpost, wo der einschlägige Gesetzestext bereits genannt wurde:

    Zitat

    (4) Das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. Künstlich vermehrte Pflanzen sind nicht gebietsfremd, wenn sie ihren genetischen Ursprung in dem betreffenden Gebiet haben. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten der Mitgliedstaaten nicht auszuschließen ist.

    Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen entwickelten sich Riesenbärenklau und Drüsiges Springkraut, beide als „Bienenweide“ vermutlich mit Genehmigung angesiedelt, zu nicht mehr kontrollierbaren, invasiven Neophyten, deren Bekämpfung sehr hohe Unkosten verursacht.


    Barristan (Post # 28 :frowning_face:

    Zitat

    "Künstlich vermehrte Pflanzen sind nicht gebietsfremd, wenn sie ihren genetischen Ursprung in dem betreffenden Gebiet haben"
    Daher dürftest Du dir auch z. B. eine Bananenpflanze in den Garten setzen, solange die in Deutschland (oder vermutlich auch in der EU) nachgezüchtet wurde.“

    Mir war unklar, wie missverständlich unsere Gesetzestexte sind! – Der „genetische Ursprung“ der Bananen liegt unbestreitbar im südostasiatischen Raum. Nach meinem Verständnis bezieht sich das Gesetz auf ursprünglich in D einheimische Pflanzen, die von Gartenbaubetrieben künstlich vermehrt werden (einheimische Wald- und Alleebäume etwa), oder aus heimischen Pflanzen gezüchtete Zierformen.


    Barristan (Post # 30):

    Zitat

    „Irgendwie kommt mir das ganze so vor als wenn man versucht einen stecknadelgroßen Riss an der Seitenwand eines Eimers abzudichten. Man vesucht mit aller Macht zu verhindern, dass durch diesen kleinen Riss Wasser ausläuft. Dass der Eimer noch andere solche Risse hat, interessiert wenig, denn es geht ja nur um den eigenen kleinen Riss, den will man abdichten, die anderen Risse interessieren einen daher nicht.
    Nur am Ende ist man so auf diesen kleinen Riss fixiert, dass man gar nicht gemerkt hat, dass der Eimer gar keinen Boden hat und das Wasser daher ungehindert auf den Boden läuft.“

    Ein schönes Bild! Aber warum sind Sie so darauf fixiert, den Einen auszuschalten, der sich bemüht, den Schaden mit den ihm verfügbaren Mitteln zu begrenzen? Wäre es nicht ein Vielfaches besser, Sie und Ihre treuen Anhänger würden sich dafür engagieren, die ihrer Meinung nach größeren Probleme einzudämmen, anstatt sie zu vergrößern? – Ihr Vorgehen kommt mir doch reichlich widersinnig vor!
    --
    Jetzt fehlt mir schon wieder ein Beitrag, den ich vorhin noch las, und in dem es um „Motivation“ und angebliche „Erpressung“ ging: Motivation ist eine ureigenst persönliche Sache, die man nicht nach Belieben ein- und ausschalten kann. Wohl aber kann sie von außen durch feedback +/- verändert werden.
    Wenn ich sage, dass meine Motivation zur Beteiligung an Ameisenforen schwindet, so ist das eine Tatsachen-Feststellung, nicht mehr und nicht weniger. Das dürfte jedem User so gehen, wie man in einigen Diskussionen der letzten Zeit über mangelnde Beteiligung lesen kann. :frowning_face:


    Antguy

  • Womöglich zählen auch Gärten gar nicht zur freie Natur, in einer Arbeit von 2004 (ja ich weiß es gibt ein neueres Naturschutzgesetz, allerdings hat sich der Begriff freie Natur nicht verändert) wird darauf näher eingegangen:


    Auf S. 11 heißt es:


    Zitiert wird Lorz/Müller/Stöckel (Fn. 20) zu § 41 Rdn. 21.


    Man müsste also mal nachsehen, ob sich an der Definition etwas verändert hat (was ich aber nicht glaube). Wenn nicht, dann war die ganze Diskussion, ob es sich um Ausbringen handelt völlig irrelevant, da § 40 BnatSchG nur von "freier Natur" spricht. Lege ich also einen Schlauch in den Garten, greift der § 40 wohl sowieso nicht, weil der Garten nicht zur freien Natur zählt. Natürlich war dann der ursprüngliche Verweis auf den § 40 auch falsch, da dieser nicht greift.


    Und Antguy hat recht, das mit dem genetischen Ursprung habe ich falsch verstanden. Aber auch das ergibt ja dann mehr sinn. Denn würde sich § 40 auch für Gärten greifen, würden sehr viele Leute gegen das Gesetz verstoßen.


    Man kann leider kaum etwas direkt aus dem Gesetz herleiten, wer z. B. einmal eine Strafrechtsvorlesung besucht hat, der weiß, wie viele Begriffe und Definitionen man kennen muss und wie viel Rechtsprechung es gibt. Ähnlich ist es auch mit dem Naturschutzgesetz, nur dass man dazu kaum etwas im Internet findet.

  • Um diese reichlich auf Abwege geführte Diskussion zu einem verständlichen Ende zu führen:


    Mit einem Gesetz wie dem BNG verfolgt der Gesetzgeber bestimmte Ziele, hier den Schutz und die Erhaltung unserer Natur. Mit Blick auf den im Startpost zitierten Paragraphen http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__40.html soll die Verfälschung und evtl. Beeinträchtigung unserer Natur durch gebietsfremde Organismen verhindert werden.
    („Gebietsfremde Organismen“ ist als Abgrenzung weit besser als „Exoten“, die gerne als Organismen ganz anderer Klimabereiche fehlinterpretiert werden).


    Wenn man den Sinn und Zweck eines Gesetzes verstanden hat, wird es ausgesprochen sinnlos, nach Art von spitzfindigen Winkeladvokaten im Gesetzestext nach Formulierungen zu stochern, die man missverstehen könnte. Es ist auch nicht unsere Sache, hier in einem Ameisenforum Gesetzesänderungen vorzuschlagen: Dafür gibt es in unserem demokratischen Staat offizielle Wege. Man kann sich z. B. an das Bundesamt für Naturschutz wenden.


    Ob die „freie Natur“ nun vor oder hinter dem eigenen Gartenzaun beginnt, ist somit für das Freilassen (Freisetzen oder Entkommenlassen) von gebietsfremden Organismen (Tiere, Pflanzen, ihre Parasiten …., Pilze, Mikroorganismen) absolut belanglos, da sie sich auf ihre Art jederzeit in die „freie Natur“ ausbreiten und diese verändern können.


    Auch die Ausweitung von althergebrachten Begriffen wie „Haus- und Nutztiere“ auf Wildfänge (z. B. Ameisen), die ihr Dasein in Gefangenschaft fristen müssen, ist abwegig, Nutztiere und Nutzpflanzen mit neu eingeschleppten gebietsfremden Organismen gleichzusetzen ist absurd.


    lg,
    Antguy

  • Zitat

    Um diese reichlich auf Abwege geführte Diskussion zu einem verständlichen Ende zu führen:

    Auf Abwegen? War nicht der erste Post in diesem Thread der Hinweis auf den §40 BNatSchG, um zu zeigen, dass das ganzen verboten sei? Jetzt ist es also abwegig, wenn man diskutiert, ob der Paragraph überhaupt in diesem Fall anwendbar ist?

    Zitat

    Wenn man den Sinn und Zweck eines Gesetzes verstanden hat, wird es ausgesprochen sinnlos, nach Art von spitzfindigen Winkeladvokaten im Gesetzestext nach Formulierungen zu stochern, die man missverstehen könnte. Es ist auch nicht unsere Sache, hier in einem Ameisenforum Gesetzesänderungen vorzuschlagen: Dafür gibt es in unserem demokratischen Staat offizielle Wege. Man kann sich z. B. an das Bundesamt für Naturschutz wenden.

    Es geht alleine um die Frage, ob ein von ihnen genannter Paragraph hier greift und das ist soweit ich mittlerweile sagen kann, nicht der Fall. Jura besteht leider genau aus solchen Spitzfindigkeiten, was Begriffe angeht. Wenn ein solcher Fall vor Gericht landet, wird der Richter auch materiellrechtlich Prüfen, ob ein Verstoß vorliegt.

    Zitat

    Ob die „freie Natur“ nun vor oder hinter dem eigenen Gartenzaun beginnt, ist somit für das Freilassen (Freisetzen oder Entkommenlassen) von gebietsfremden Organismen (Tiere, Pflanzen, ihre Parasiten …., Pilze, Mikroorganismen) absolut belanglos, da sie sich auf ihre Art jederzeit in die „freie Natur“ ausbreiten und diese verändern können.


    Nein ist es eben nicht. lesen sie doch den Satz im Paragraphen durch:


    Zitat

    Das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde.

    Bringe ich die Pflanzen oder Tiere von gebietsfremden Arten in meinem Garten aus, ist das nicht strafbar, weil eben nur das Ausbringen in der freien Natur strafbar ist. Und zu freier Natur zählt nicht der Garten. Überlegen sie sich doch, wie oft sie sonst gegen dieses Gesetz verstoßen würden, weil sie ja sicher, wie viele andere Menschen auch, gebietsfremde Pflanzen im Garten haben.


    Es spielt auch keine Rolle, ob jetzt eine gebietsfremde Art ein Nutztier ist oder nicht.


    Wissen Sie, was absurd ist? Dass sie, wenn es um Begriffe bei den Ameisen geht, 100% penibel sind und jegliche Verstöße (auch wenn es nur ein Grammatikfehler ist) sofort öffentlich anprangern. Hier in dem Fall scheinen sie aber nach gut Dünken Begriffe und Gesetze nach ihrer subjektiven Meinung auslegen zu wollen, anstatt dort einmal in Fachliteratur zu schauen (ja Fachliteratur gibt es nicht nur über Ameisen, auch über Gesetze, die nennt man dann z. B. Kommentare). Aber wenn ich das nächste mal von Flügelmuskulatur spreche, aber in Wirklichkeit die Flugmuskulatur meine, ist das ja dann kein Problem mehr...


    Gestehen sie es sich doch ein, die Nennung des Paragraphen war falsch, da er in dem Fall nicht greift. Ist es so schwer auch mal selber einen Fehler einzugestehen?


    Hier noch ein Dokument vom Bundesamt für Naturschutz mit dem Titel "Anpflanzung von Gehölzen gebietseigener Herkünfte in der freien Landschaft – rechtliche und fachliche Aspekte der Vergabepraxis " Dort heißt es auf Seite 15:


    Zitat

    Unter Genehmigungsvorbehalt müssen nur solche Ansiedlungen gestellt werden, die in der freien Natur vorgenommen werden.

    Danach folgt wieder eine Erklärung, was mit dem Begriff gemeint ist.

  • Die Diskussion war schon zu einem Ende gekommen. Die Frage ob es verboten sei seine Blattschneider-Ameisen im Garten schneiden zu lassen, muss, nach bisherigem Stand der Gesetze, verneint werden. Da das Gesetz sich nämlich sowohl auf Pflanzen und Tiere gleichermaßen bezieht, würden wir ansonsten in einer Republik krimineller Kleingärtner leben! Die moralische Frage muss nun jeder für sich selbst beantworten.


    Schlussendlich bleibt festzuhalten, dass der Import von exotischen/gebietsfremden Pflanzen ebenfalls eine erhebliche Gefahr für unsere heimische Pflanzen- und Tierwelt darstellt. Sprich, wer sich für ein Verbot des Importes von exotischen/gebietsfremden Ameisen einsetzt, muss dieses Verbot auch für eben solche Pflanzen fordern. Oder umgekehrt: Wer solche Pflanzen in seinem Garten hat und das Verbot für Ameisen fordert, ist ein... (Das H-Wort verkeife ich mir mal jetzt!) Mal sehen, wie die Bevölkerung auf die Person reagiert, die öffentlich für ein Importverbot der ganzen schönen Blumen eintritt?


    Und um abschließend auf das Beispiel mit dem Eimer von Barristan zurückzukommen: Das größte Problem ist der internationale Warenverkehr. Auch wenn man noch so große Vorsicht walten lässt, werden so immer wieder gebietsfremde Tiere und Pflanzen über den gesamten Globus verteilt werden. Alleine die Problematik des Wassers in den Ballast-Tanks der Schiffe sollte man sich einmal vor Augen führen! Da vermutlich jeder von uns importierte Waren verwendet und dies auch nicht ändern wird/möchte, steht uns allen keine Forderung nach irgendwelchen Verboten zu. Denn der internationale Warenhandel ist ein offener Bruch am Bein, während der Handel mit den Ameisen ein kleiner Schnitt im Finger ist. Was würde man zuerst behandeln lassen? Sicherlich den offenen Bruch, und das, obwohl auch der Schnitt im Finger mit einer winzigen Wahrscheinlich tödlich enden kann (Sepsis).


    Was lernen wir daraus?: Man sollte immer sehr vorsichtig sein, wenn man irgendwelche Dinge wie z. B. Verbote fordert. Denn, auf diesen Fall bezogen, nur der, der komplett auf importierte Waren verzichtet, hat wirklich das Recht solch eine Forderung zu stellen. Man zeige mir diese Person, denn ich bezweifel stark, dass es sie gibt! Wenigstens nicht in den Foren, da kein Computer in Deutschland hergestellt wurde. :winking_face:
    Weiterhin werden wir mit eingeschleppten Pflanzen/Tieren leben lernen müssen, da sich die Globalisierung nicht mehr wird umkehren lassen. Das mag man nicht schön finden, ist aber ein unbestreitbarer Fakt.
    Und abschließend: Jeder sollte bewusst handeln, sich also bezüglich der ursprünglichen Fragestellung dieses Threads die Frage stellen, welchen Sinn es für ihn machen würde Ameisen in den Garten zu entlassen und so eine unnütze Gefahr einzugehen. Gleiches gilt übrigens auch für Pflanzen. Mir erschließt sich nicht, warum heimische Pflanzen im Garten nicht genügen sollten?


    Anstatt durch sinnlose und offensichtlich unnütze Verbotsforderungen immer wieder Streit und Zwist heraufzubeschwören, sollten wir lieber gemeinsam daran arbeiten den Sinn für verantwortungsvolles Handeln zu schärfen. Denn "die Anderen" sind oft nicht so doof, wie man denkt, und sehr wohl bereit zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung, wenn diese respektvoll und offen geführt wird. Wer mit dem Kopf durch die Wand möchte, der sollte im Interesse aller einfach schweigen!


    Beste Grüße,
    Diffeomorphismus

  • @ Diffeomorphismus:

    Zitat

    Anstatt durch sinnlose und offensichtlich unnütze Verbotsforderungen immer wieder Streit und Zwist heraufzubeschwören …

    Es ist Ihnen entgangen, dass ich seit gut acht Jahren keine „Verbotsforderungen“ mehr stelle. Ich habe meine Bürgerpflicht erfüllt, habe die Risiken der Ameisenimporte dargelegt und die zuständige Behörde (BfN) informiert.
    Laut deren Auskunft steht einem Importverbot das EU-Recht entgegen, demzufolge Handelsverbote schwer durchsetzbar sind.
    Nachzulesen hier:
    Buschinger, A. (2006): Ameisen-Handel und Naturschutz in der BR Schilda. Ameisenschutz aktuell 20, 93-101.
    Kurzfassung hier:
    http://www.ameisenwiki.de/inde…C3%A4ge#01_Ameisenimporte
    Dass ich aufgehört habe, ein Importverbot zu fordern, habe ich seither zudem wiederholt in Beiträgen in Ameisenforen gepostet. (Ungeachtet dessen halte ich die Verbringung von Ameisen in andere Regionen nach wie vor für falsch)

    Ich bin nicht bereit, meine Biologie-Kenntnisse zu verleugnen und den „gesunden Menschenverstand“ auszuschalten zugunsten irgendwelcher juristischer Spitzfindigkeiten von Nicht-Biologen.


    Barristan:

    Zitat

    „Bringe ich die Pflanzen oder Tiere von gebietsfremden Arten in meinem Garten aus, ist das nicht strafbar, weil eben nur das Ausbringen in der freien Natur strafbar ist. Und zu freier Natur zählt nicht der Garten.“

    Wunderbar. Ich habe 3.000 qm Gartenfläche, eingezäunt. Da darf ich doch jetzt straflos und ohne gegen ein Gesetz zu verstoßen jede Menge Ameisenarten aus Argentinien, Kanada oder den Mittelbreiten in Ostasien ansiedeln. Oder? (Keine Sorge: Wissen und Gewissen halten mich davon ab!)
    Gerade stelle ich mir vor, wie Herr Barristan die gebietsfremden Camponotus vagus (aus Südeuropa, in seinem Garten angesiedelt) daran hindert, in die „freie Natur“ zu entweichen. Ich empfehle Backpulver oder Zimt entlang des Gartenzauns, häufig genug zu erneuern. Und sollten die Tiere mal schwärmen, wird Herr Barristan mit dem Schmetterlingsnetz an der Grundstücksgrenze patrouillieren und die flüggen Flüchtlinge zum Nest zurückbringen. :achtungironie:


    Zitat

    „Gestehen sie es sich doch ein, die Nennung des Paragraphen war falsch, da er in dem Fall nicht greift. Ist es so schwer auch mal selber einen Fehler einzugestehen?“

    Nein, es fällt mir nicht schwer, mir Fehler „einzugestehen“. Der größte Fehler meines Lebens war es, mein Fachwissen der ab 2000 entstandenen Gemeinde der Ameisenhalter zur Verfügung zu stellen. Viele haben dies dankbar akzeptiert, trotz oft notwendiger kritischer Anmerkungen meinerseits.
    Ein kleiner Mob, organisiert seit ca. 2010 durch Barristan, Cictani, Cayal, …, in jüngerer Zeit verstärkt durch ein paar Leute ähnlicher Gesinnung, versucht, mit unverhältnismäßigem Aufwand mich als Mahner und Kritiker mundtot zu machen. In ein paar Foren ist es Euch bereits gelungen!


    Vielleicht erinnern sich die Herren an den Beitrag eines anderen Ameisenforschers zu dem Thema, von Herrn Dr. B. Seifert im AF. Er wurde dort ja unterdrückt, dürfte aber immer noch in den „sozialen“ Medien kursieren, ebenso wie die Antwort des Herrn Diffeomorphismus, der seine Empörungsrhetorik dazu auf Hochtouren gebracht hat.
    Wie weise von den anderen Ameisenforschern, sich gar nicht in den Foren zu engagieren!
    War da nicht etwas mit „Perlen vor die Säue werfen“? Die Bibel hat Recht!


    Zitat Diffeo:

    Zitat

    „Denn "die Anderen" sind oft nicht so doof, wie man denkt, und sehr wohl bereit zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung, wenn diese respektvoll und offen geführt wird.“

    „Keine Macht den Doofen“, so das Avatar von Barristan im eusozial-Forum.
    Wer sind die Doofen? Welche Doofen haben Macht? Müsste man „doof“ nicht erst definieren? Ist es noch zeitgemäß, „Doofe“ zu diskriminieren? Sollte man „Doofe“ nicht eher integrieren und inkludieren? Ich fordere eine Doofenquote unter den Machthabern! :achtungironie:


    Barristan, Signatur:

    Zitat

    „Hier stand mal ein Link zu einem Blog. Da er weg ist, steigt die Motivation anderer Personen hier etwas zu posten sicher wieder stark an.“

    Nur der Link und nur hier im ACafe ist weg. Der Hetzblog besteht nach wie vor. Die Erwartung, dass damit die „Motivation anderer Personen …“ ansteigt, ist sicher falsch (wobei ich das nicht auf meine Person einschränke).


    @ Diffeo: Analogieschlüsse spielen meines Wissens in der Mathematik keine Rolle. In der Biologie ebenso wie im Alltagsleben sind sie tägliches Brot (Bsp.: Es gibt giftige Früchte/ Pflanzen. Eine mir unbekannte Frucht esse ich nicht, denn es besteht das Risiko, dass sie zu den giftigen gehört). Analogieschlüsse führen zu Hypothesen, die prinzipiell überprüft werden können. Alle möglichen Ameisenarten auf die durch ihre Freilassung möglicherweise drohenden Risiken zu überprüfen, ist aufgrund der Artenzahl schlicht unmöglich; zudem müsste man die Risiken diese Arten für alle verschiedenen Regionen prüfen, in die sie verbracht werden sollen.


    @ Barristan: Ihre elegante Berechnung des Risikos, dass Ameisen invasiv/ schädlich etc. werden können, ist falsch: http://Link entfernt/?p=825
    Sie würde voraussetzen, dass ALLE 12.500 oder 14.000 Arten (Schätzungen variieren) gleich häufig an alle möglichen Orte verfrachtet werden, wo sie gebietsfremd sind. Dies ist offensichtlich nicht der Fall.
    Bemerkenswert sind Beispiele wie das Fehlen von Atta und Acromyrmex in allen tropischen und subtropischen Regionen der Alten Welt, Afrikas, Südostasiens usw. (ein großes Glück!). Trotz idealer Lebensbedingungen und trotz zweifellos umfangreichen Warenverkehrs blieben diese Blattschneider auf ihre Heimatregionen in der Neuen Welt beschränkt. - Ich kenne nur einen Fall einer Atta-Kolonie im tropischen SE-Asien. Und die wurde von einem Menschen dorthin gebracht um sie dort zu halten. Glücklicherweise verstarb die Königin, bevor Geschlechtstiere entstanden....
    Da hätten Sie sich besser von Ihrem Freund, dem Mathematiker Diffeomorphismus, beraten lassen!


    Mit besten Empfehlungen,
    Prof. Dr. A. Buschinger

  • Also geben Sie endlich zu, dass die Nennung des Paragraphen falsch war? Irgendwie kann ich das immer noch nicht so wirklich herauslesen :winking_face:


    Also scheine ich ja doch Recht zu haben: Sie können ihre Fehler nicht eingestehen :danke:
    Zum Rest: :crazy:


    EDIT: ich weise sie mal auf § 187 StGB hin. Immerhin verbreiten Sie ja schon seit längerem die unwahre Tatsache, dass ich einen Mob organisiert hätte, dessen Ziel es sei sie mundtot zu machen. Evtl. ist es ihnen ja noch gar nicht in den Sinn gekommen, dass es in der Welt der Ameisenhalter viele Leute gibt, die mit ihrem ganzen Auftreten und die Art, wie sie andere kritisieren, nichts anfangen können und dies eben auch öffentlich kritisieren. Oder gehören jetzt auch alle Leute, die ihre Meinungen vertreten und die sie verteidigen zu einem Mob an, den Sie organisiert habe, um mich und andere mundtot zu machen?

  • Ein kleiner Einwurf von meiner Seite: In der Schweiz wäre solcherlei "Umgang mit gebietsfremden Organismen in der Umwelt", also der Freilauf von Atta sp. im eigenen Garten klar verboten (und ich gehe davon aus, dass in der EU die gleiche Auslegung für Gebietsfremde Tiere gilt).


    Laut der Schweizer Freisetzungsverordnung gelten als gebietsfremde Organismen:


    Zitat

    Organismen einer Art, Unterart oder tieferen taxonomischen Einheit, wenn: 1.deren natürliches Verbreitungsgebiet weder in der Schweiz noch in den übrigen EFTA- und den EU-Mitgliedstaaten (ohne Überseegebiete) liegt (...)


    Umgang bedeutet laut Gesetz:


    Zitat

    Umgang mit Organismen in der Umwelt: jede beabsichtigte Tätigkeit mit Organismen, die ausserhalb eines geschlossenen Systems stattfindet, insbesondere das Verwenden, Verarbeiten, Vermehren, Verändern, das Durchführen von Freisetzungsversuchen, das Inverkehrbringen, Transportieren, Lagern oder Entsorgen;


    Weiter heisst es in


  • In Deutschland gilt das Bundesnaturschutzgesetz und dass § 40 nicht greift, haben wir ja geklärt. Dass es in der Schweiz andere Gesetze gibt, ist klar. Dass das ganze in der Schweiz strafbar ist, ist auch mögilch, aber was hat das jetzt mit der Frage zu tun, ob so etwas in Deutschland strafbar ist?


    Dafür ist die Schweiz ja, was gebietsfremd angeht, toleranter.

  • Ich muss sagen, dass ich sehr verwundert bin, welche Meinungen und ominösen Deutungen von (mit Fachwissen wohlgemerkt) unmissverständlichen Gesetzestexten hier getätigt und geäußert werden.


    @Barristan: Die Annahme, die Sie treffen, dass der § 40 keine Wirkung habe, aufgrund der Definition der freien Natur ist nicht korrekt, da Sie die Ausbreitung/den Aufenthalt der Tiere (Seien es gründungsfähige Königinnen oder einzelne Arbeiterinnen spielt an der Stelle keine Rolle), die/der ja laut der Definition der freien Natur nicht über Ihren befriedeten Garten hinaus stattfinden darf, über dessen Grenzen hinaus nicht gewährleisten können.
    Damit sprechen wir hier von Ausbringung der gebietsfremden Tiere in die Natur, was das unkontrollierte entlassen der Tiere, auch mit Anfang in Ihrem Garten, Gesetzeswiedrig macht, da Sie damit eine Fahrlässigkeit begehen, indem Sie den Aufenthalt der Tiere in Ihrem Garten nicht mit Sicherheit gewährleisten können.
    Ansonsten wäre ja der hirnrissige Fall legal, in seinem Garten jedes gebietsfremde Tier auszusetzen und darauf zu vertrauen, dass dieses nicht über einen Zaun hinausgeht bzw., um es auf Ameisen zu beziehen, einige begattete M.pharaonis Königinnen im Garten auszusetzen und darauf zu vertrauen, dass diese dort verbleiben. Gute Idee! Fang ich gleich mit an! :achtungironie:


    Ich widme mich nun, mit den folgenden Worten, an den Herrn Prof. Dr. Buschinger (wie ich glaube i.V. der stillen, aber verantwortungsvollen Ameisenhalter):
    Antguy: Ich hoffe, dass ich im vorausgegangenen Text keinen fachlichen Fehler begangen habe und bitte Sie, einen Möglichen zu entschuldigen. Ich denke, dass keiner der hier in diesem Forum einen Beitrag leistet, eine fachliche Qualität beisteuern kann, der der Ihren auch nur ansatzweise nahekommt, daher bedanke ich mich dafür, dass Sie sich trotz der Anfeindungen Ihrer Person, denen sie hier ausgesetzt sind, hier engagieren und ggf. kompetenten Rat geben. Ich bin der Meinung, dass es keinem dieser Kritiker zusteht Ihre fachliche Kompetenz anzuzweifeln oder gar anzufeinden.
    Ich denke, dass ich für viele Ameisenhalter spreche, wenn ich sage, dass wir uns freuen würden, wenn Sie sich von den Zweifeln der höchstwahrscheinlich sogar Fachfremden (zu denen auch ich mich zähle, da ich mit meinem Bio-Abiturwissen, höchstens eine sehr eingeschränkte fachliche Sachkompetenz habe, die aber immer noch größer zu sein scheint, als jene von einigen Usern, die nicht verstehen, dass Ameisen die Befriedung eines Grundstücks (Gartenzaun) nicht als Grenze sehen) nicht davon abhalten lassen, hier Ihren -gern gesehenen- Beitrag zu leisten, da es schließlich nicht um diejenigen geht, die halt-/ und grundlos kritisieren und sich an bedeutungslosen hypothetischen Spitzfindigkeiten hochziehen um eine sinnlose und provokative Diskussion anzuzetteln, sondern um die, die sich über Ihren Rat freuen.



    Ergänzend noch, diesmal mit persölicher Meinung: (sollte dieser Teil aus Sicht eines Mods zu rabiat sein, nehme ich eine Kürzung in Kauf)
    Barristan greift Herrn Buschinger nicht bloß fachlich, sondern auch persönlich an! Dazu hast du kein Recht! Unabhängig von der Person, ist es eine Frechheit sich anzumaßen zu entscheiden, ob ein Mensch in der Lage ist Fehler einzugestehen oder nicht. Wieso machst du das zum Teil der Diskussion? Ich sehe darin grundlose Provokation! Oder fällt dir aufgrund deiner (offenbar) nicht ausreichenden fachlichem Kompetenz nichts mehr ein, wo du auf einer fachlichen und konstruktiven Ebene meckern kannst? Ich maße mir nicht an dich auf einer persönlichen Ebene zu kritisieren, dass steht mir nicht zu, aber ich prangere an, wie du Diskussionen führst und mit welcher fraglichem Motivation du sie führst, da keine Sinngebende Motivation für mich erkennbar ist, außer die Provokation. Traurig eigentlich, dass man sich damit herumärgern muss.
    Von der Meinung einer jeden Perosnen, inklusive Herrn Buschingers zur Haltung von Exoten, kann jeder halten was er mag, solange er sie respektiert und annerkennt! Das sollte eine Grundvoraussetzung für das menschliche zusammelben bilden und hier eigentlich keiner weiteren Erwähnung nötig sein, was aber wohl -traurigerweise doch- notwendig ist.


    Mit diesen Worten wünsche ich eine angenehme Nacht!

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