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Tierschutzministerin Sabine Oberhauser hat wichtigeVerbesserungen für den Tierschutz erreicht. Kaufbörsen mitWildtieren, wie beispielsweise Schlangen, Spinnen, Papageien, etc.,sind ab 1. April verboten und Katzen in bäuerlicher Haltungunterliegen künftig ebenfalls der Kastrationspflicht.
Zwtl.: Uninformierten Spontankäufe hintanhalten
Das Verbot von Wildtierbörsen dient dem Schutz der Tiere, da esdadurch zu weniger Spontankäufen kommt. "Der Kauf eines Tieres willgut überlegt sein. Tierhalterinnen und -halter haben eineVerantwortung gegenüber ihren tierischen Mitbewohnern. Kaufbörsenregen zu Spontankäufen an und uninformierte Spontankäufe führenzwangsläufig zu mehr Tierleid, da sich die Käuferinnen und Käufer oftnicht über die Haltungsbedingungen informieren. Daher werden dieWildtierbörsen nun verboten", erklärt die Tierschutzministerin.Weiterhin erlaubt bleibt natürlich der Kauf von Wildtieren in Tier-und Zoofachhandlungen, wo man sich ausführlich über die Bedürfnisseder Tiere beraten lassen kann, sowie der Tausch bei Tauschbörsen.
Finde ich gut.