Camponotus aus Kreta
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Nabend,
das Bild eignet sich leider nicht sonderlich gut, um die Art zu bestimmen.
Wenn Du die Tiere auf kariertes oder Millimeterpapier setzt und dann Fotos machst (vielleicht mit etwas mehr Licht, möglichst natürliches), kann man es besser einschätzen.Ich glaube auch nicht, dass die Ameise links eine Königin ist. Meiner Meinung nach handelt es sich dabei um eine Majore-Arbeiterin, also die große Kaste dieser Art.
Dafür spricht, dass der Thorax im Vergleich zum restlichen Körper recht klein ist, bei Königinnen ist der idR recht kräftig im Vergleich zum restlichen Körper.
Aber wenn Du noch ein paar bessere Bilder machst, kann man das besser beurteilen.Beste Grüße und schön gesund bleiben,
Ralph
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Hey
Ich glaube auch kaum das die Linke eine Königin ist, das erinnert mich sehr an meine ersten "fänge" welche dann aber auch nur Camponotus Major waren
Kopf hoch ich denk auch jedes mal wieder das da eine Gyne ist aber das merkt man dann nach ner Zeit recht schnell
Wie Ralph schon sagte erkenne ich es jetzt meistens am ThoraxSo nh Frage die ich jetzt hab ist darf man überhaupt einfach so Gynen aus dem Urlaub mitnehmen vorallem wenn man noch keine genaue Art weiß
Lg Michi
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So nh Frage die ich jetzt hab ist darf man überhaupt einfach so Gynen aus dem Urlaub mitnehmen vorallem wenn man noch keine genaue Art weiß
Das ist eine wirklich gute Frage. Vorallem weil es eine gefähredete Art sein könnte, was hier aber nicht der Fall sein sollte. Ich würde sagen das ist auch davon abhängig welche Tiere (Arbeiterinnen oder Gynen) und von welchem Ort. Also wenn ich jetzt von Bayern nach NÖ eine Gyne mitnehme ist es sicher nicht so dramatisch wie von zB. Südamerika.
LG. ForceMaster
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Welche ist es und ist da eine gyne
Auch ich stimme zu: Eine Gyne sieht man da leider nicht, lediglich eine größere Arbeiterin einer Camponotus species. Bessere Fotos könnten uns ggf. zu einer Artbestimmung führen, auch wenn die Tiere quasi umsonst gefangen wurden
(ggf. aber für dich, Ameisenwunder, noch relevant, sofern du noch auf Kreta weilst):
So nh Frage die ich jetzt hab ist darf man überhaupt einfach so Gynen aus dem Urlaub mitnehmen vorallem wenn man noch keine genaue Art weiß
Das ist tatsächlich länderspezifisch oder manchmal sogar nichtmal homogen innerhalb eines Landes (z.B. bei Bundesstaaten/Bundesländern). Zudem gibt es grob zwei verschiedene gesetzliche Themen, die hier greifen, die erstmal nichts miteinander zu tun haben:
- Das Suchen und Einsammeln der Ameisen
- Die Aus- bzw. Einfuhr aus bzw. in ein Land
Klar ist, dass es in jedem Land geschützte Arten geben kann, deren Sammeln streng verboten ist und dass es in sehr vielen Ländern Naturschutzgebiete, Nationalparks u.ä. gibt, in denen auch eigentlich nicht geschützte Arten nicht gesammelt werden dürfen. Dazu hat jedes Land eigene Gesetze zum Sammeln und zur Ein- bzw. Ausfuhr von Tieren, teils auch speziell zu Insekten. Daneben gibt es Restriktionen zum Betreten gewisser Zonen, selbst wenn eine Entnahme der Tiere dort erlaubt wäre.
Innerhalb der EU wird man im Normalfall was Ein- oder Ausfuhr angeht keine Probleme bekommen. Das liegt an den offenen Binnengrenzen, außerdem wirst du als EU-Bürger im Normalfall bei Grenzübertritt in ein anderes EU-Land auch nicht kontrolliert.
Allerdings ist das Sammeln hier teilweise der problematische Part, ein paar Beispiele: In Spanien braucht man beispielsweise eine Genehmigung durch das Umweltministerium, ebenfalls in Griechenland. In Italien hingegen ist man da sehr lax in der Gesetzgebung, ebenso in Frankreich - abzüglich der Arten, die in diesen Ländern oder durch EU-Verordnungen geschützt sind darf man nach Herzenslust sammeln. In Österreich ist mWn das Sammeln nur in Tirol ohne Genehmigung erlaubt - ich glaube aber kaum, dass sich da irgendein österreichischer Ameisenhalter eine besorgt bei den Schwarmflügen und ich bin auch relativ sicher, dass die zuständigen Behörden am Geisteszustand des Bürgers zweifeln würden, wenn er nach einer Sammelgenehmigung für Ameisen fragen würde...
In Deutschland darf man ohne Genehmigung mWn nicht mit Lichtfallen arbeiten, aber sonst abzgl. der geschützten Arten ziemlich frei sammeln, ABER: Man muss für die Entnahme von Tieren aus der Natur immer einen "Vernünftigen Grund" haben, was sehr viel Interpretationsspielraum gibt. Der Grund des Halters ist im Normalfall das eigene Vergnügen - das dürfte im Zweifelsfall vor Gericht nicht ausreichen, um die Entnahme aus der Natur zu rechtfertigen. Allerdings muss man die Kirche im Dorf lassen: Schütte ich Gift in eine Ameisenkolonie, "weil sie mich genervt hat und meinen schönen Rasen schädigt", ist das für die Entnahme bzw. gar Tötung zumindest zweifelhaft, aber es wird ja täglich gemacht. Bei Insekten interessiert das die Behörden im Normalfall nicht die Bohne. Die Sache ist einfach zu nichtig, um da ein Aufhebens darum zu machen.
Es hilft nur: Schlau über das entsprechende Land machen, ggf. Genehmigungen einholen. So ist man sicher. Alles andere könnte in unschönen Begegnungen mit Naturschutz- oder Grenzbehörden etc. enden. Und das ist auch schon passiert: In Australien wurde ein bekannter Ameisenshopbetreiber vor Jahren zu einer Geldstrafe von 3000$ verurteilt. Hier wurde versucht, zu schmuggeln - und nichts anderes ist es, wenn ich ohne Genehmigung Ameisen aus dem Urlaub mitnehme, sofern es dazu Gesetze gibt.
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