Also effektiv ist es so, dass z.B. der Antstore jahrelang eine sehr große Flohmarkt-Plattform betrieben hat, die hieß "Ameisenauktion".
2023 gab es dann die neue Gesetzgebung, dass Verkaufs-/Versteigerungsplattformen - v.a. betrifft das auch solche weit bekannten wie eBay, Kleinanzeigen und Co., Verkäufe von vermeintlichen Privatpersonen an das Finanzamt melden müssen.
Sprich: Neben Unternehmen, die ja ohnehin via Buchhaltung immer selbsttätig Meldung ans Finanzamt machen müssen, werden nun auch Privatleute, die mehr als 30 Verkäufe tätigen ODER 2000€ im Jahr über Privatverkäufe verdienen, ins Visier der Finanzämter gerückt. eBay und Co. melden also solche Privatleute an die Finanzbehörden. Liegen die Zahlen über den o.g. und das Finanzamt bekommt von der entsprechenden Person keine entsprechenden Einträge via Steuerklärung, kann das richtig unangenehm werden. Es steht bei solchen Verkaufs-/Umsatzzahlen nämlich im Raum, dass unangemeldet eine regelmäßige Verkaufstätigkeit mit Gewinnabsicht stattfindet - und damit ein Gewerbe vorliegt und keine Privatverkäufe. Sprich: Dann werden einige steuerliche Nachforderungen kommen und ggf. auch eine saftige Strafe.
Der Antstore hat sich entschieden, aufgrund des hohen Aufwands dieser Meldungen und der rechtlichen Verbindlichkeiten (auch die Plattform kann bei fehlenden/Falschmeldungen usw. in rechtliche Schwierigkeiten kommen) die "Ameisenauktion" lieber komplett einzustellen. Die Flohmärkte in den Foren usw. waren schon mit Einführung der "Ameisenauktion" quasi scheintot. Jetzt sind sie wirklich tot. Das ganze hat zwar zur kuriosen Stilblüte geführt, dass plötzlich Ameisenshops wie Pilze aus dem Boden geschossen sind, zeigt aber auch, dass die Maßnahme wohl Wirkung hatte - immerhin müssen zumindest mal Kleinunternehmen angemeldet werden, die gewisse Pflichten haben, sowohl bzgl. Verbraucherrechte, als auch steuerlich.
Effektiv ist diese Gesetzgebung daher grundrichtig, das nur nebenbei. Es gab und gibt einfach viel zu viele "Privatpersonen", die regelmäßig und in großen Mengen verkaufen, dabei ihren Käufern KEINERLEI Rechte einräumen (also keine Gewährleistungsrechte, keine Rückgaberechte, etc.), gleichzeitig aber fett Geld einstreichen, auf das sie keine Steuern zahlen. Ein Unternehmer hingegen muss seinen Käufern umfangreiche Rechte einräumen, Umsatzsteuer abführen, Einkommenssteuer bezahlen, Mitgliedbeiträge in Industrie/Handelskammer oder Handwerkskammer zahlen, Versicherungen, etc.pp.
- Relativ save wird aber wohl sein, Ameisen zu tauschen. Da findet dann sicherlich keine Gewinnabsicht statt.
- Auch darf man durchaus (nicht auf eBay, da Verkauf lebender Tiere nicht erlaubt) auch Ameisen als Privatperson verkaufen, muss sich aber bewusst sein, dass entsprechende Meldungen seitens der Plattform erfolgen
- Abseits davon waren schon immer Privatverkäufe über 600€/Jahr in der Steuererklärung anzugeben, wenn Gegenstände für mehr Geld verkauft wurden, als sie eingekauft wurden
Wir werden jedenfalls auf Ameisenhaltung.de keine regelmäßigen Verkäufe seitens einzelner Nutzer dulden.