Am Besten fragst du einfach mal direkt bei deinem ASW-Landesverband nach, denn jeder Verein kann ja selbst eigene Regelungen treffen. Die beißen sicher nicht
Effektiv dürfte die rechtliche Basis, ein (Voll-)Mitglied zu werden immer so liegen, dass du ohne elterliche Genehmigung erst ab 18 Jahren als Vollmitglied beitreten darfst. Mit elterlicher Genehmigung kann man bei vielen Vereinen schon ab 7 Jahren Mitglied sein (allerdings nicht sog. "Vollmitglied". Sprich: Mit 7 Jahren hast du natürlich kein Stimmrecht für die Vereinsvorsitzwahl usw.)
Es steht auch eigentlich nichts im Wege, z.B. als Minderjähriger bereits einem Ameisenheger oder einer Ameisenhegerin bei der Arbeit zu helfen. Man darf dann zwar nicht selbsttätig handeln, aber durchaus unter Aufsicht mitmachen. Den Ameisenhegeschein wird man, nach meiner Einschätzung, vermutlich immer erst ab 18 machen können. Da erst mit Volljährigkeit gewährleistet ist, dass die notwendige Reife und auch rechtliche Basis für gewisse Themen da ist. Man wird sicherlich nicht ohne Volljährigkeit eine Ausnahmegenehmigung bekommen, eine unter Artenschutz stehende Art umsiedeln oder überhaupt irgendwie betreuen zu dürfen.
Unter https://www.ameisenschutzwarte.de/ findest du in der Übersicht links einen Punkt "Landesverbände der DASW". Hat dein Bundesland keine eigene ASW, kannst du immer auch direkt dem Bundesverband schreiben: https://www.ameisenschutzwarte.de/praesidium-der-dasw
Ich finde das im Übrigen sehr lobenswert. Ergo kann ich dich nur dazu ermuntern, da nachzuforschen. Die ASW-Verbände freuen sich immer über jungen Nachwuchs und ich bin sicher, dass man deinem Anliegen offen gegenüber stehen wird.